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Vorsorge ist Fürsorge

BESTATTUNGS-VORSORGE

auf einem Felsen sitzen

Was wird sein, wenn mir etwas passiert?
Wer kümmert sich dann um alles?
Woher wissen meine Lieben, was ich mir wünsche?

Welche Kosten kommen mit einer Bestattung auf mich zu?

Das Thema Bestattung wird häufig außen vorgelassen und nicht direkt besprochen. 

„Mir geht es ja noch gut, niemand ist krank, ich möchte es nicht verschreien…“ 

Große Sorgen sind mit diesem Thema verbunden. 

 

Der Gang zum Bestatter ist respekteinflößend.  Das Thema Tod ist ohnehin noch ein Tabu. 

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"Darüber spricht man nicht..."

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... hieß es immer – dabei wäre es so wichtig, mit den engsten Vertrauten schon einmal die Bestattung zu besprechen. 

In Sachen Bestattung ist verantwortungsbewusst und erleichtert Ihnen und der Familie im Fall der Fälle einiges. Sei es für die eigene oder für die Bestattung eines nahen Angehörigen. 

 

BESTATTUNGS-VORSORGE – WAS IST DAS?

Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge besprechen Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens die eigene oder die Bestattung eines Angehörigen, für den Sie bestattungspflichtig sind (Eltern, Geschwister, Tanten/Onkel) alles, was im Trauerfall wichtig ist schon einmal im Voraus. 

 

Dabei haben Sie hier die Möglichkeit die eigenen Wünsche verbindlich festzuhalten und einiges an Bürokratie, bzw. wenn Sie dies wünschen sogar alles, vorzubereiten. 

 

FESTLEGEN

Was wird im Rahmen einer Bestattungsvorsorge besprochen: 

 

  • Wenn Sie dies wünschen, können wir die bürokratischen Formalitäten bereits besprechen und alle notwendigen Urkunden/Unterlagen (Kopien von Geburtsurkunde, Personalausweis, Graburkunde, etc.) hinterlegen.

 

  • Die Bestattungsart kann ebenfalls bereits festgelegt werden, wenn Sie dies wünschen: 

    • Erd- oder Feuerbestattung

    • anonyme Beisetzung

    • Baumbestattung

    • Seebestattung, etc. 

 

Was Sie hier beschließen, kann von Ihnen jederzeit geändert werden, ist aber für alle anderen im Trauerfall bindend.

 

  • Es ist auch möglich, die Bestattung bis ins kleinste Detail zu bestimmen: Sterbebildchen, Musikauswahl, Blumenschmuck, Pfarrer oder weltlicher Redner. Sie entscheiden, was Sie festlegen möchten und was noch nicht geklärt werden soll. 

 

ZURÜCKLEGEN = ZURÜCKLEHNEN

Beim Thema Bestattung kommt natürlich unweigerlich auch die Frage nach den Kosten. Das für eine Bestattung beiseite gelegte Vermögen ist sogenanntes Schonvermögen. Dieses kann nicht für Pflege- und Sozialleistungen eingefordert werden. 

 

Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge kann nach dem unverbindlichen Gespräch der Betrag für die Bestattung bereits ermittelt werden. 

 

Hier beraten wir Sie natürlich gern auch unverbindlich hinsichtlich der unterschiedlichsten Möglichkeiten, das sogenannte Schonvermögen zurückzulegen, damit Sie sich schlussendlich beruhigt zurücklehnen können und wissen: ich habe vorgesorgt, es ist alles geregelt. 

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