WAS TUN IM
Trauerfall

Der Verlust eines geliebten Menschen bringt viele emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich.
In den ersten Stunden und Tagen nach dem Trauerfall ist es wichtig,
die notwendigen Schritte zu kennen, um sowohl rechtliche als auch praktische Erfordernisse zu erfüllen.
Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite und unterstützen Sie bei den wichtigsten Schritten und Formalitäten.
ARZT VERSTÄNDIGEN
Bei einem Trauerfall zu Hause ist der erste Schritt, den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB) zu rufen. Dieser stellt den Tod fest und stellt die notwendige Todesbescheinigung aus. Ohne diesen darf ein Bestatter den/die Verstorbene/n nicht abholen.
Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt das Personal in der Regel diese Aufgabe und informiert den Arzt.
Auch bei Eintritt des Todes an einem weiter entfernten Ort oder im Ausland sind wir Ihr Ansprechpartner und unterstützen Sie gerne.
WEITERE MASSNAHMEN
BESTATTER KONTAKTIEREN
Das Bestattungsunternehmen kann wichtige erste Fragen klären, die Überführung durchführen und mit Ihnen die Bestattung organisieren.
DOKUMENTE
Für den Bestatter müssen wichtige Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Welche, erfahren Sie in einem ersten Telefonat oder es hilft ein Blick in unsere Checkliste.
BESTATTUNGSWÜNSCHE
Eventuelle Wünsche des/r Verstorbenen berücksichtigen (z.B. Testament, Bestattungsvorsorgevertrag, Erdbestattung oder Urnenbeisetzung), um mit dem Bestatter die weiteren Schritte besprechen zu können.
BEHÖRDENGÄNGE & FORMALITÄTEN
Nach einem Trauerfall sind verschiedene Behördengänge und Formalitäten notwendig. Diese Schritte müssen innerhalb der ersten Tage erledigt werden, um wichtige Dokumente wie die Sterbeurkunde zu erhalten und An- bzw. Abmeldungen durchzuführen. In Bayern gelten spezifische gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind.
Sie bekommen von uns eine entsprechende Übersicht und wir unterstützen Sie gerne. Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen und wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.
„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot,
der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird.“